ABLAUF

Überweisung und Bewilligung

Die logopädische Therapie kann erst nach ärztlicher Bewilligung erfolgen. Daher sind vorab folgende Schritte notwendig:

  • Zuweisung des Hausarztes/der Hausärztin oder eines Facharztes/einer Fachärztin
  • Einholen der chefärztlichen Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse

Abrechnung

WahllogopädInnen verrechnen nicht direkt mit den Sozialversicherungen. Nach dem Ende der verordneten Therapieeinheiten bekommen Sie eine Rechnung mit der Honorarnote. Diese ist direkt zu überweisen. Die Rechnung und die Verordnung können Sie nach der Bezahlung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen. 

Die Tarife orientieren sich an den vorgegebenen Richtlinien des Berufsverbands LogopädieAustria.

Je nach Krankenkasse werden in etwa 50-80% der Kosten rückerstattet. 

Sollte eine weiterführende logopädische Therapie erforderlich sein, so sind eine neue Zuweisung sowie eine erneute chefärztliche Bewilligung erforderlich. 

Terminabsage 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen bitte bis spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen. Bei unentschuldigten oder versäumten Terminen wird der volle Stundentarif verrechnet.